ver.di in den sozialen Netzwerken:
Unser Newsletter für
Mit wichtigen Infos und Urteilen. Außerdem ist jedes Mal ein Buchtipp dabei. Der Newsletter erscheint unregelmäßig.
Mittlerweile 10 Bände sind in der Reihe "Widerständig" im VSA Verlag bislang erschienen. In jedem Buch wird gemeinsames, gewerkschaftliches Handeln aber auch der Widerstand Einzelner gegen betriebliches und gesellschaftliches Unrecht dargestellt.
Auf knapp 400 Seiten stellt der Sozialwissenschaftler Heiner Dribbusch die Streik- und Arbeitskampfentwicklung in Deutschland seit dem Jahr 2000 dar.
Mit dem Band ist eine gut vermittelte Handreichung gelungen, die auch dabei helfen kann, in Diskussionen des gewerkschaftlichen Alltags zu bestehen.
Teure Mieten, fehlende Wohnungen: Der Sammelband "Deutsche Wohnen & Co enteignen" fördert die Debatte über eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne.
Ob Radikalenerlass oder Versammlungsfreiheit: Seit 50 Jahren setzt sich die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen gegen "undemokratische Tendenzen" ein.
Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel feiert seinen 80. Geburtstag. Ein Sammelband würdigt seinen jahrzehntelangen Einsatz für eine gerechtere Wirtschaftsordnung.
Immer wieder wird man im Betrieb oder Alltag mit Aussagen konfrontiert, bei denen man "gefühlsmäßig" weiß, dass man sie so nicht stehen lassen sollte. Doch oft fehlen einem die Argumente. Die Buchreihe "Basiswissen" sorgt für Abhilfe.
„Wie gesellschaftliche Güter zu privatem Reichtum werden-Über Privatisierung und andere Formen der Enteignung“ lautet der Titel des neuen Buches von Georg Auernheimer.
Zum 60. Geburtstag des im Vorstand der IG Metall für Sozialpolitik zuständigen Kollegen Hans-Jürgen Urban ist vor kurzem ein Sammelband erschienen. Dieser greift unter dem Titel „Mosaiklinke Zukunftspfade“, den von Hans-Jürgen Urban geprägten Begriff der Mosaiklinken auf.
Mit ihrem Band „«Druck.Machen – eine etwas andere Stadtgeschichte von Konstanz» schildern Mitglieder des ver.di Ortsverein Konstanz nicht nur die Geschichte lokaler Gewerkschafts- und Demokratiebewegungen, sondern betten diese in den jeweiligen historischen Kontext ein.
Mit dem Sammelband "Mehr als Arbeitskampf - Worker weltweit gegen Autoritarismus, Faschismus und Diktatur" legt der Politikwissenschaftler Dario Azzellini eine gelungene Übersicht darüber vor, "wie sich Arbeiter*innen global in Gewerkschaften und anderen Organisationsformen früher und heute gegen Faschismus, Diktaturen (…) und autoritäre Tendenzen" wehren.
Die Wirtschaft erholt sich von den Folgen der Coronapandemie und der Krise. Mit Fakten, Zahlen und Grafiken zeigt die neue Ausgabe der Wirtschaftspolitischen Informationen von ver.di auf, wie der Wirtschaftsaufschwung in Deutschland konkret aussieht - und welche Schlussfolgerungen sich daraus für den Arbeitsmarkt sowie für die Steuer- und Tarifpolitik ergeben.
Um die Lasten der Coronakrise etwas gerechter zu verteilen, wird der Ruf nach einer einmaligen Vermögensabgabe laut. Doch das wird nicht reichen: Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (AAW) fordert eine grundlegende sozialökonomische Wende in Deutschland.
Ob in Krankenhäusern oder in der Fleischindustrie: Die Verletzung von Arbeitnehmerrechten habe System in der Europäischen Union. In seinem neuen Buch zeigt Werner Rügemer auf, wie offizielle Niedrigstandards millionenfach und straflos verletzt werden. Doch der Ausblick macht Hoffnung.
Mitbestimmung? In der Pandemie häufig Fehlanzeige. In ihrem neuen Buch erklären Richard Detje und Dieter Sauer, dass viele Betriebsrät*innen ihre Rechte kaum wahrgenommen haben. Doch die Autoren zeigen auf, dass es auch anders geht - und sich neue Chancen auftun.
Was erzeugt öffentlichen Druck? Und was tut wirtschaftlich weh? Das neue Buch von Peter Renneberg erklärt Schritt für Schritt, worauf es ankommt, damit ein Arbeitskampf gelingt. Ein nützlicher Ratgeber mit vielen Infos, Beispielen, Anregungen und Checklisten.
Das Gegenteil stimmt: Reiche werden in der Coronakrise reicher, Arme zahlreicher. Christoph Butterwegge beschreibt in seinem Buch „Ungleichheit in der Klassengesellschaft“ die Ursachen.
Ein Arbeitszeugnis darf zweimal gefaltet werden, allerdings muss möglich sein, saubere Kopien davon anzufertigen. Nur eine Unterschrift reicht nicht.
In der Freizeit müssen Beschäftigte keine Dienstnachrichten lesen. Es sei denn, eine Betriebsvereinbarung erlaubt, den Schichtbeginn bis zum Vorabend flexibel festzulegen.
Wird ein Beschäftigter auf Rechtsverstöße im Betrieb aufmerksam und erstattet Anzeige gegen den Arbeitgeber, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden.
Der Arbeitgeber muss bei den Schichtplänen die Bedürfnisse der Beschäftigten beachten. Wer aufgrund einer Zahn-OP arbeitsunfähig ist, hat nicht wunschfrei.
Der Arbeitgeber darf die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat einzubeziehen. Bei der Weisung besteht kein Mitbestimmungsrecht.
Das Bundessozialgericht hat erstmals eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt.
Über eine zentrale Mail-Adresse und einen Internetanschluss im Betriebsratsbüro hinaus können Betriebsratsmitglieder auch Anspruch auf einen separaten Zugang haben. Allerdings obliegt die Entscheidung darüber dem Gremium, urteilt das Landesarbeitsgericht Köln.
Der Betriebsrat kann Regelungen über die Art und Weise der Arbeitszeiterfassung erzwingen. Per Initiativerecht kann er Verhandlungen über die Ausgestaltung durchsetzen, entschied das Landesarbeitsgericht München.
Der Vorsitz im Betriebsrat und das Amt als Datenschutzbeauftragter sind nicht miteinander vereinbar. Die Aufgaben könnten typischerweise nicht durch dieselbe Person ohne Interessenkonflikt ausgeübt werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht.
Beschäftigte müssen ihre Freizeit nicht unterbrechen, um Nachrichten vom Chef zu lesen. Kurzfristige Dienstplanänderungen können erst ab Dienstbeginn zugestellt werden.
Egal, ob digitale Akten oder in Papierform: Nach Ende des Arbeitsverhältnisses müssen auf Wunsch alle personenbezogenen Daten gelöscht werden.
Betriebsrat muss bei Kündigungen angehört werden, sonst droht dem Arbeitgeber bei Wiederholung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro.
Eine Betriebsvereinbarung ist nur mit Beschluss des Betriebsrats gültig. Ein Alleingang des Vorsitzenden ist nicht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht sieht den Arbeitgeber in der Pflicht.
Verweigern Beschäftigte einen Coronatest, haben sie keinen Anspruch auf Verdienstausfall. Das Bundesarbeitsgericht betont, dass Arbeitgeber die Tests verlangen können.
Egal, ob Vollzeit oder Teilzeit: Beschäftigte haben ein Recht auf gleichen Stundenlohn. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts bestätigt das Diskriminierungsverbot.
Eine betriebsbedingte Änderungskündigung während der Elternzeit ist möglich. Ein Gericht hob hervor, dass im konkreten Fall der Arbeitsplatz nicht mehr existierte und Ersatz angeboten wurde.
Täuscht ein Arbeitnehmer eine Krankheit vor und bleibt der Arbeit fern, ist eine fristlose Kündigung rechtens. Allerdings muss der Arbeitgeber seinen Verdacht beweisen können. Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit reichen nicht für eine fristlose Kündigung.
Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht bei der regulären Wochenarbeitszeit zu. Das Bundesarbeitsgericht erklärt eine Betriebsvereinbarung für unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht betont, dass die per Tarifvertrag festgelegte Stundenzahl nicht durch eine Betriebsvereinbarung hochgesetzt werden kann.
Nach einer Kündigung kann eine Krankschreibung in Zweifel gezogen werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass nicht automatisch eine Lohnfortzahlung erfolgen muss.
Der Betriebsrat darf Verhandlungen über die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb verlangen.
Die Unfallversicherung für das Arbeiten im Homeoffice wird gestärkt: Wer zu Hause oder mobil von unterwegs arbeitet erhält fortan den gleichen Schutz wie Beschäftigte im Büro.
Im Gegensatz zum Betriebsrat darf der Wahlvorstand seine Sitzungen auch künftig nicht digital per Video- oder Telefonkonferenz durchführen.
Mit Kurzarbeit geht in der Regel eine Lohnkürzung einher: Wer seine Zustimmung zu der Vereinbarung verweigert, riskiert die Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies die Kündigungsschutzklage einer Beschäftigten eines Friseurs zurück.
Wer in seinem Urlaub in Quarantäne muss, hat Pech gehabt: Während bei Krankheit die Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, gibt es darauf bei Quarantäne keinen automatischen Anspruch.
Einem Arbeitnehmer darf nicht gekündigt werden, weil er sich auf behördliche Anweisung in Quarantäne begibt. Sein Chef hatte vermutet, dass er sich vor der Arbeit drücken will und ihn zum Erscheinen im Betrieb aufgefordert. Das Arbeitsgericht Köln erklärte die Kündigung für unwirksam
Bereitschaftsdienst kann zur Arbeitszeit zäh- len. Einem Urteil des Europäischen Gerichts- hofs (EuGH) in Luxemburg zufolge gilt dies, wenn Beschäftigten nicht frei über diese Zeit verfügen können. Das letzte Wort hat jedoch ein deutsches Gericht.
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die technische Ausstattung für Videokonferenzen zur Verfügung stellen. Das Landesarbeitsge- richt Berlin-Brandenburg stellte klar, dass es sich dabei um erforderliche Informationstech- nik für die Betriebsratsarbeit handelt.
Muss ein Betrieb coronabedingt schließen, ge- hört das zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, ihren Lohn weiter zu erhalten, wie das Lan- desarbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuel- len Urteil klarstellt.
Ob es dem Arbeitgeber gefällt oder nicht: Ein Betriebsrat darf so lange sein Amt ausüben, bis sein Arbeitsverhältnis offiziell endet. Daran ändert eine Freistellung nichts. Bis dahin muss ihm sowohl Zutritt zum Betrieb gewährt werden als auch sein Benutzerkonto freigeschaltet bleiben.
Verdient eine Frau weniger als Männer in vergleichbarer Position, liegt der Verdacht auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nah. In einem Grundsatzurteil macht das Bundesarbeitsgericht klar, dass sie dafür keinen Beweis erbringen muss.
Wird in einer Stellenanzeige für eine "zukunftsorientiere, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team" geworben, kann sich ein 61-Jähriger zu Recht benachteiligt fühlen. Gericht spricht dem abgelehnten Bewerber einen Anspruch auf Entschädigung zu.
Der Betriebsrat kann nicht auf sein Mitbestimmungsrecht pochen, um das Verbot eines ver.di-Infostands vor dem Betrieb zu verhindern. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass das Grundgesetz gewerkschaftliche Aktivitäten schützt – und bei einem Verbot die Arbeitsgerichte gefragt sind.
Das Arbeitsgericht Berlin stellt klar: Auch in Pandemiezeiten darf ein Betrieb dem Konzernbetriebsrat nicht verbieten, eine Präsenzsitzung abzuhalten. Vor allem, wenn geheime Wahlen anstehen.
Verwechslungsgefahr zu groß: Weil eine Liste als „Fair.die“ angetreten ist, erklärte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Betriebsratswahl als unwirksam – und gab damit ver.di Recht.
Wer Beteiligung und Mitbestimmung am Arbeitsplatz erlebt, ist zufriedener mit der Demokratie und weniger anfällig für extrem rechte Parolen.
Eine Studie zeigt: Das Milliardenvermögen von rund 4.300 Haushalten in Deutschland wird unterschätzt - und seit den 1990er Jahren sehr viel weniger besteuert.
Gewerkschaften sind die einzige Institution, die im Vergleich zum Vorjahr nichts an Vertrauen eingebüßt hat, wie eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Das deute darauf hin, dass sie in Krisenzeiten ein "stabilisierender Faktor" sein können.
Die Beschäftigten in der Europäischen Union haben in allen Ländern - mit Ausnahme von Bulgarien - erheblich an Kaufkraft eingebüßt, wie der Europäische Tarifbericht des Wirtschats- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aufzeigt.
Trotz deutlichem Rechtsruck findet die AfD breite Zustimmung in der Gesellschaft. "Sicher ist, dass der mittlerweile offene Rechtsextremismus in der AfD kein Hindernis für die Wählbarkeit der Partei darstellt", bilanziert eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung
Je nach Region und Branche gibt es große Unterschiede bei per Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen, wie eine Auswertung des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt.
Nur jeder zehnte Beschäftigte erlebt die digitale Transformation der Arbeitswelt als Entlastung. DGB-Index zeigt auf, wie wichtig Mitsprache bei Veränderungsprozessen ist.
Reallohnverluste so hoch wie noch nie: Tariferhöhungen fangen Preissteigerungen nicht auf. Allerdings lässt sich ein Trend zu deutlich höheren Tarifforderungen beobachten.
Was Armut mit Menschen macht: Der WSI-Verteilungsbericht erklärt, warum die wachsende Armut in Deutschland besorgniserregende Folgen für die ganze Gesellschaft hat.
Mit der Belegschaft in Kontakt: Wenn Beschäftigte im Homeoffice arbeiten und per Videokonferenzen kommunizieren, müssen Gewerkschaften auch digitalen Zugang zum Betrieb nutzen.
Nach Feierabend arbeiten und nicht abschalten können: Rund ein Zehntel der Erwerbstätigen arbeitet suchthaft, wie eine Studie zeigt. Betriebsräte helfen, Grenzen zu ziehen.
Heizenergie, Benzin, Strom, alles wird teurer: Einer Umfrage zufolge gerät jede/r fünfte Beschäftigte mit geringem Einkommen in große finanzielle Schwierigkeiten.
Nach Feierabend erreichbar, am Abend noch arbeiten: Eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit zeigt auf, wie groß die Entgrenzung im Homeoffice ist.
Hitze am Arbeitsplatz kann die Gesundheit gefährden. Betriebe sind verpflichtet, rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Sinnvoll ist eine Betriebsvereinbarung.
Auf der Arbeit ist das Risiko am größten, diskriminiert zu werden. Eine Handlungshilfe von ver.di gibt Tipps, wie Solidarität im Betrieb gestärkt wird und was gegen Rassismus zu tun ist.
Bessere Arbeitsbedingungen: Mit einer neuen Richtlinie will die EU die Mindestlöhne in Europa »auf angemessenem Niveau« fördern. Ziel ist eine Tarifbindung von 80 Prozent.
Wer die Gründung von Betriebsräten behindert, bekommt es künftig mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Geplant ist eine Verschärfung des Strafrechts. Künftig soll die Tat nicht erst auf Antrag, sondern schon bei Verdacht von Amts wegen verfolgt werden.
Ein neues Gesetz soll Beschäftigte am Arbeitsplatz vor digitaler Überwachung und Datenerhebung schützen: Unter dem Motto "Vertrauen ist gut, Rechte sind besser" hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Frauen und Ostdeutsche sind besonders betroffen: Sie verdienen trotz Vollzeitarbeit häufig nur ein mickriges Monatsentgelt, wie eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Fast jeder fünfte Beschäftigte verdient weniger als 2.284 Euro brutto im Monat. -
In vielen Städten steigen die Mieten dramatisch, Menschen werden aus ihrem Kiez verdrängt. Eine Broschüre von ver.di und IG BAU zeigt, warum es sinnvoll ist, die Wohngemeinnützigkeit wieder einzuführen.
Während der Covid-19-Pandemie haben die zehn reichsten Milliardäre ihre Vermögen verdoppelt, auf insgesamt 1,5 Billionen US-Dollar. Zugleich leben über 160 Millionen Menschen zusätzlich in Armut: Oxfam-Bericht prangert soziale Ungleichheit an.
Viele Beschäftigte arbeiten im Homeoffice und kommunizieren vor allem per Mail oder Videokonferenz: Da kann der Betriebsrat sie schlecht auf klassischem Weg mit Sprechstunden, Schwarzen Brettern oder Flugblättern erreichen.
Minijobs sind prekär und verdrängen reguläre Stellen mit Sozialversicherung: Doch die neue Ampelkoalition hält an dem Modell fest und will Minijobs sogar faktisch ausbauen.
Gute Nachrichten: Wird für die Betriebsrente aus eigenem Entgelt gespart, müssen Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2022 auch für alte Verträge 15 Prozent dazugeben.
Studie der TU Darmstadt zeigt, unter welchen Bedingungen die betriebliche Mitbestimmung auch in der Krisensituation der ersten Corona-Welle funktionierte – und wann nicht.
Ob Finanzmarktkrise, Euro- oder Griechenland-Krise: Das Bild in den Medien ist oft stark von neonliberalen Sichtweisen geprägt. Deshalb hat sich die Otto-Brenner-Stiftung mit der Frage beschäftigt, wie vielseitig Wirtschaftsjournalist*innen ausgebildet werden.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, darf theoretisch Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Doch die Chancen auf eine Bewilligung sind nicht sehr hoch, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion zeigt
Wovon viele träumen, hat Island wahr gemacht: Weniger arbeiten, bei vollem Gehalt. In einem Experiment hat das Land die Vier-Tage-Woche getestet. Der Erfolg ist überwältigend.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll die Betriebsratsarbeit stärken. So werden Formalitäten für eine Betriebsratsgründung vereinfacht – und die beteiligten Kolleg*innen besser vor Kündigungen geschützt. Sitzungen per Video oder Telefon bleiben dauerhaft erlaubt.
Dass Streiks trotz Corona möglich sind, haben im vergangenen Jahr viele Tarifkonflikte gezeigt. Insgesamt fielen dadurch 342.000 Arbeitstage aus, etwa so viele wie im Vorjahr. Die WSI-Studie rechnet in diesem Jahr mit einem kräftigen Anstieg der Arbeitskämpfe.
yDie Pandemie wirkt sich auch auf die Rente aus: Zum 1. Juli gibt es im Westen eine Null- runde und im Osten eine Minianpassung. Mit Blick auf die Einnahmen würde die Rentenan- passung rechnerisch negativ ausfallen. Doch die Rentengarantie schließt Absenkungen aus.
Angst vor Arbeitslosigkeit, Sorge vor der Zukunft : Neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt auf, wie sehr Kurzarbeit die Menschen belastet. Fast die Hälfte leidet unter der finanziellen Situation. In Betrieben mit Betriebsrat stehen die Chancen besser, dass die größte Not gelindert wird.
Am Wochenende schnell eine Dienstmail schicken oder nach Feierabend einen Anruf annehmen? Im Homeoffice verschwimmen die Grenzen zwischen Beruf und Freizeit. Deshalb fordert das EU-Parlament - per Gesetz - ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit.
Die Krise trifft alle, aber nicht alle gleichermaßen: Der neue DGB-Verteilungsbericht zeigt, dass ärmere Haushalte oft starke finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, während viele Superreiche ihr Vermögen vermehren. Damit verstärkt die Pandemie ökonomische Ungleichheit.
Ob Umsetzung der Schutzmaßnahmen, psychische Belastungen oder Tipps fürs Homeoffice: Eine digitale Fachtagung am 17. Februar 2021 klärt Interessensvertretungen auf über Mitbestimmungsrechte in Zeiten der Corona-Pandemie. Bis 5. Februar anmelden.
Jahrzehnte lang gearbeitet, trotzdem reicht die Rente nicht. Die neue Grundrente ist ein erster Schritt, um Altersarmut zu verhindern. Seit dem 1. Januar gibt es einen Zuschlag auf Minirenten. Ein ver.di-Ratgeber erklärt, wie die Grundrente funktioniert und wer Anspruch drauf hat.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 um 15 Cent auf 9,50 Euro gestiegen. In drei Schritten soll er in den nächsten anderthalb Jahren um knapp einen weiteren Euro steigen. Das ist gut, aber noch immer viel zu wenig: ver.di fordert mindestens 12 Euro.
Betriebsratssitzungen per Videokonferenz dürfen nicht zur Dauereinrichtung werden. Zu groß ist die Gefahr, dass Vertrauen verloren geht – und die Betriebsratsarbeit leidet.
Weniger belastend: Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass Kolleginnen und Kollegen in Unternehmen mit Betriebsvereinbarungen die Arbeit zu Hause deutlich positiver bewerten.
Die Auswirkungen der Verkehrswende auf Bürger und Beschäftigte: Darüber diskutierten Meister*innen, Techniker*innen, Ingenieur*innen und Vertreter*innen der Fachgruppe Industrie/Industrielle Dienstleistungen am 17. Oktober in Nürnberg.