Informationstechnik und Datenschutz als Aufgaben der Betriebsräte in Verlagsbetrieben
Seminarplan
- Begrüßung und Verabredungen zum Seminarablauf, zu Inhalten und Arbeitsweisen
- Erfahrungs- und Praxisberichte über die aktuelle betriebliche Situation im Hinblick auf die Seminarthemen
- Aktuelle Daten zur Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung der Verlage
- Tarife und Tarifbindung in der Verlagslandschaft
Einführung und Anwendung cloudbasierter Standard IT-Systeme in Verlagen und Verlagsgruppen
- Systemtechnische Grundlagen
- Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung
- Kommunikationssicherheit, Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Arbeitsorganisatorische Gestaltungsspielräume, Qualifikationsanforderungen und Qualifizierungsbedarf
- Regelungsbedarf und Regelungsbeispiele in Betriebsvereinbarungen
- Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen von BetrVG §§ 80.1, 2, 87.1 (1), (6) und 98
Grundlagen, Rechtsprechung und erste Anwendungserfahrungen zum neuen Datenschutzrecht
- Neue Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit, insbesondere bei unternehmensübergreifender Kooperation innerhalb von Konzernen und mit externen Verarbeitern
- Anpassung bestehender Betriebsvereinbarungen: Regelungsbedarf und -beispiele
- Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, insbesondere im Rahmen von § 87.1 (6) BetrVG
Unternehmens- und Personalplanung in tendenzgeschützten Unternehmen
- Anwendbarkeit und Reichweite des § 118 BetrVG
- Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Information und Beratung im Rahmen von §§ 80.2, 92 und 92a BetrVG
- Zusammenfassung der Seminarergebnisse, Vereinbarungen zur betrieblichen Umsetzung und Seminarabschluss
Seminar für Betriebsratsmitglieder aus Zeitschriften- und Buchverlagen
Seminar-Nr. F08-2009211
Termin Montag, 21.09.2020, 12:00 Uhr bis Freitag, 25.09.2020, 14:00 Uhr
Ort ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77, 29664 Walsrode
Telefon: 05161 979-0,
Internet: www.verdi-walsrode.de
Referent/-in
Thomas Meyer-Fries, Kompetenz für den Betriebsrat, München
Viktor Kalla, Frankfurt/Main,
Rachel Marquardt, Berlin,
Jan Schulze-Husmann, Berlin,
Dr. jur. Magnus Bergmann, Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster,
Gerd Stumpf, Berlin
Rechtsgrundlage für die Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Kostenerstattung
Mit dem Seminarbesuch entstehen folgende Kosten: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen), Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Fahrtkosten. Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Veranstaltungsteilnahme wird geregelt durch § 40 Abs. 1 BetrVG.
Veranstaltungsgebühr/ Rechnung
Die Veranstaltungsgebühr beträgt 1.173,00 EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit). Unsere Rechnung über die Veranstaltungsgebühr wird an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versandt.
Übernachtung/ Tagungsverpflegung
Mit dem Tagungshaus wurde eine Pauschale vereinbart. Diese enthält eine Tagungsverpflegung sowie die Unterbringung im Einzelzimmer. Die Kosten hierfür betragen 616,00 EUR (inkl. MwSt.) und sind direkt mit dem Tagungshaus abzurechnen.
Anmeldeschluss
Bitte melden Sie sich bis zum 20.08.2020 per Fax (030) 263 9989-25 an.
Weitere Informationen
ver.di Bildung + Beratung, Bundesweite Seminare und Tagungen, Köpenicker Str. 31, 10179 Berlin
Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Göbel, Telefon: (030) 263 9989-24 E-Mail: yvonne.goebel@verdi-bub.de, Internet: www.verdi-bub.de