Erfolg vor dem Kölner Arbeitsgericht

20.12.2024

Erfolg vor dem Kölner Arbeitsgericht – Bundesanzeiger verstößt gegen das grundsätzliche Einsatzverbot aus §11 Abs. 5 S. 1 AÜG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Freitag, den 13.12.2024 wurde die Klage auf Unterlassung gegen den Bundesanzeiger Verlag vor dem Arbeitsgericht in Köln verhandelt. Hierzu haben wir euch bereits mit unserer Pressemitteilung informiert. Mittlerweile liegt uns auch die Begründung des Arbeitsgerichtes zu dieser Entscheidung vor.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Verfügungsbeklagte (der Bundesanzeiger Verlag) verstößt gegen das Einsatzverbot des § 11 Abs. 5 S. 1 AÜG, da sie aktuell in ihrem von einem Arbeitskampf unmittelbar betroffenen Betrieb Leiharbeitnehmer tätig werden lässt.“

Auch wenn unser Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Bundesanzeiger Verlag aus prozessualen Gründen abgelehnt wurde, haben wir unser Ziel erreicht! Die eingesetzten Leiharbeitnehmenden wurden nach Hause geschickt. Sie wurden nun nicht mehr in die Situation gebracht, mit Streikbrucharbeiten den rechtmäßigen Arbeitskampf zu unterlaufen.

Wir haben uns mit unserer Klage zu keinem Zeitpunkt gegen die Leiharbeitnehmenden gewandt, sondern für wirksame Durchführung unseres rechtmäßigen Arbeitskampfes eingesetzt. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Arbeitgebern die Möglichkeit genommen werden soll, im Arbeitskampf das Kampfmittel der Arbeitnehmenden – nämlich den Entzug der Arbeitskraft – mit externen Arbeitnehmenden zu kompensieren.

Mittlerweile hat die Geschäftsführung erklärt, dass sie einstweilen auf den Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen im Streik verzichten. Wir werten dies als ein Anerkenntnis, dass sie einsehen, dass sie unrechtmäßig Leiharbeitnehmer*innen beschäftigt haben. Damit ist es nicht notwendig, dass wir hierzu erneut eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Übrigens: Auch der gestrige Versuch, eine Streikende fristlos zu kündigen, ist fehlgeschlagen! Hierzu hat das Arbeitsgericht Köln gestern geurteilt, dass unsere Kollegin wieder vollumfänglich beim Bundesanzeiger beschäftigt werden muss! Wir wünschen euch nun besinnliche Feiertage.

Eure ver.di