Mindestlohn auf 9,50 Euro gestiegen

19.01.2021

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 um 15 Cent auf 9,50 Euro gestiegen. In drei Schritten soll er in den nächsten anderthalb Jahren um knapp einen weiteren Euro steigen. Das ist gut, aber noch immer viel zu wenig: ver.di fordert mindestens 12 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro gestiegen. Damit gibt es brutto 15 Cent pro Stunde mehr als vorher. Fest steht zudem, dass der Mindestlohn in den nächsten anderthalb Jahren in drei weiteren Schritten um knapp einen Euro steigt: Zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und in der letzten Stufte zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Bis dahin wird die Mindestlohnkommission – der Vertreter*innen von Gewerkschaften, darunter ver.di, von Arbeitgebern und der Wissenschaft angehören – ihre Empfehlung für die folgenden beiden Jahre vorlegen. Der Mindestlohn soll die Tarifentwicklung der vergangenen Jahre berücksichtigen.

ver.di fordert eine Lohnuntergrenze von mindestens 12 Euro pro Stunde. Dafür gibt es breite Zustimmung. Bei einer Umfrage im Auftrag des DGB sprachen sich 78 Prozent dafür aus.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 auf starken Druck der Gewerkschaften eingeführt, betrug damals zunächst 8,50 Euro. Die Höhe wird turnusmäßig angepasst. Jeder Erwerbstätige in Deutschland hat Anspruch auf diesen Bruttolohn. In keiner Branche darf weniger gezahlt werden. Ausnahmen gelten für Jugendliche und Langzeitarbeitslose. ver.di fordert, dies abzuschaffen. Außerdem gibt es Kritik, dass der Mindestlohn in viel zu vielen Fällen missachtet und umgangen wird. Sonderzahlungen oder Zuschläge werden angerechnet, Arbeitsstunden nicht korrekt erfasst. Zudem gibt es wenige Kontrollen.

Vor allem aber ist der Mindestlohn viel zu niedrig. Wer ihn bekommt, liegt immer noch deutlich im Niedriglohnbereich. Das sind in Deutschland fast ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse, einer der höchsten Anteile in Europa.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch Branchenmindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie gelten für alle Beschäftigten dieser Branche.

Oft ist umgangssprachlich auch von einem Mindestlohn für Azubis die Rede, dabei geht es allerdings um die Mindestausbildungsvergütung. Wer seit dem 1. Januar 2021 eine Lehre beginnt, erhält demnach wenigstens 550 Euro pro Monat, das sind 35 Euro mehr als vorher. 2022 steigt die Mindestvergütung für Azubis im ersten Ausbildungsjahr auf 585 Euro, 2023 auf 620 Euro.