Am 26. November 2024 fand in Berlin die erste Verhandlungsrunde zum Manteltarifvertrag für die circa 100.000 Beschäftigten in der Druckindustrie zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (BVDM) statt. Diese ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
Seit dem 01. November 2024 befindet sich der Manteltarifvertrag in der Druckindustrie in Nachwirkung. Das heißt: Gewerkschaftsmitglieder profitieren weiterhin von allen Leistungen und haben vollen Tarifschutz.
Sie sollten keinem geänderten Arbeitsvertrag oder einer Änderungskündigung zustimmen und nichts dergleichen unterschreiben. Denn der nachwirkende Tarifschutz gilt nur so lange, bis eine neue Vereinbarung abgeschlossen wird. Übrigens: Für Nicht-Mitglieder gilt der Manteltarifvertrag (auch in Nachwirkung) nicht mehr.
ver.di hatte im September seine Forderung nach einer unbefristeten Verlängerung des Manteltarifvertrages inklusive aller seiner Anhänge an den BVDM übermittelt. Weiterhin setzt sich ver.di für eine 35-Stunden-Woche bundesweit und eine Abmilderung der besonderen Belastungen durch Schichtarbeit ein. Schließlich soll über die Allgemeinverbindlichkeit einzelner Tarifregelungen dem Preis- und Lohndumping entgegengewirkt werden.
Die Arbeitgeberseite spricht sich nach eigenen Angaben unter anderem für deutliche Veränderungen im Manteltarifvertrag aus, konkretisierte ihre Vorstellungen allerdings nicht.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 23. Januar 2025 in Berlin statt.
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