Der Manteltarifvertrag in der Druckindustrie endet am 30. April 2022. Wird für die Zeit ab 01. Mai 2022 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart, gelten die bisherigen Regeln für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind, weiterhin - sie genießen Tarifschutz!
Dieser nachwirkende Tarifschutz gilt allerdings nur so lange, bis eine neue Vereinbarung abgeschlossen wird. Das kann z.B. auch ein veränderter Arbeitsvertrag sein.
Wer von seinem Arbeitgeber mit einem Änderungsvertrag, einer Änderungskündigung oder sonstigen Vertragsänderungen konfrontiert wird, sollte nicht auf seine bisherigen Vertragsbestandteile
verzichten.
Denn: Wer unterschreibt, akzeptiert neue, meist schlechtere Bedingungen. Dann ist z.B. eine Klage vor dem Arbeitsgericht nicht mehr möglich.
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