Zum besseren Schutz vor digitaler Überwachung und Datenerhebung: Deutsche Gewerkschaftsbund fordert verbindliche Regelungen am Arbeitsplatz.
Ein neues Gesetz soll Beschäftigte am Arbeitsplatz vor digitaler Überwachung und Datenerhebung schützen: Unter dem Motto „Vertrauen ist gut, Rechte sind besser“ hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen Gesetzentwurf für ein sogenanntes Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt. Nicht erst seit der Pandemie nutzen Arbeitgeber*innen immer häufiger digitale Methoden, um Beschäftigte zu überwachen oder personenbezogene Daten über sie zu sammeln, heißt es zur Begründung. „Oft geschieht dies sogar heimlich“, kritisiert der DGB. Eine Rechtsgrundlage gebe es dafür kaum. Deshalb brauche es verbindliche Regelungen, damit die Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz gewahrt werden.
Zwar setze die europäische Verordnung zum Datenschutz enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betreffe, doch ein eigenes Gesetz zum Datenschutz gebe es noch nicht, bemängelt der DGB. Dabei gebe es fast kein Berufsfeld mehr, in dem Beschäftigte nicht automatisch kontrolliert werden könnten. Von der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Arbeitnehmer*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern seien die technischen Möglichkeiten betrieblicher Software dazu geeignet, persönliche Daten von Beschäftigten zu verarbeiten und zu speichern. Aus Sicht der Gewerkschaften sei es daher nötig, dieser digitalen Entwicklung ein Regelungswerk entgegenzusetzen. Beschäftigte müssten die Möglichkeit haben, sich gegen unzulässige Datenverarbeitung und Überwachung zu wehren. Deshalb legen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften einen Entwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor
Link zum Gesetzentwurf als pdf.