Dank zum Jahresende und Hinweise zur nächsten IAP-Auszahlung

19.12.2023
TR PPKV 2022/23

ver.di-Tarifinfo

Nach einem anstrengenden, aber auch erfolgreichen Tarifjahr 2023 möchte euer ver.di Be-reich Druck, Verlage, Papier und Industrie (DVPI) aus Berlin nun die Gelegenheit nutzen, sich für eure Unterstützung und euer Engagement zu bedanken. Wir wünschen euch und euren Familien erholsame Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2024!

Der nächste Auszahlungsschritt aus dem Tarifergebnis vom 13. April 2023 steht bevor. Bis zum 1. März 2024 muss die zweite Rate der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt werden. Hierzu einige Hinweise:

  • Das Arbeitsverhältnis muss zum Stichtag 1. Februar 2024 bestanden haben und man muss dem Betrieb zu diesem Zeitpunkt schon ununterbrochen einen Monat (also den kompletten Januar) angehört haben.  
  • Im gesamten Monat (Februar 2024) vor dem Monatsersten der Auszahlung (spätestens 1. März 2024) muss Anspruch auf Lohn, Lohnfortzahlung oder Ausbildungsvergütung bestehen. Wer keine Nachteile haben möchte, sollte - um auf der sicheren Seite sein - im Januar und Februar Anspruch auf Lohn haben.
    o Sofern ihr plant in Elternzeit zu gehen, solltet ihr das erst nach der Auszahlung der IAP tun.
    o Sofern ihr in diesem Zeitraum aus der Lohnfortzahlung zu fallen droht, solltet ihr die Auswirkungen auf die IAP berücksichtigen.
    o Auch die Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder („Kind-Krank-Tage“) ist eine Unterbrechung des Lohnanspruchs. Ihr solltet versuchen, in diesem Zeitraum eine anderweitige Betreuung zu organisieren, um den Anspruch auf die IAP nicht zu gefährden.
  • Das Arbeitsverhältnis darf durch den Beschäftigten oder den Arbeitgeber (nur aus verhaltensbedingten Gründen) zum Stichtag (1. Februar 2024) und zum Auszahlungszeitpunkt (spätestens 1. März 2024) nicht gekündigt sein. Solltet ihr also mit dem Gedanken spielen, kündigt bitte erst zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP nur anteilig. Wenn ihr plant eure Arbeitszeit auf Teilzeit zu verkürzen, macht dies besser erst nach der Auszahlung der IAP.