Sollte für die Zeit ab 01. November 2024 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart werden, gelten die bisherigen Regeln für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind, weiterhin – sie genießen Tarifschutz!
Spätestens im September wird ver.di die Forderungen der Tarifkommission zum Erhalt des Manteltarifvertrags an den Bundesverband Druck und Medien (BVDM) übermitteln. Bisher hat auch der BVDM noch keine konkreten Forderungen genannt.
Aber alle Vorstellungen der Arbeitgeberseite zum Manteltarifvertrag liefen in der Vergangenheit am Ende auf eins hinaus:
Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen in den Druckbetrieben.
Das dürfen und werden wir uns nicht gefallen lassen: Gemeinsam werden wir dafür kämpfen, den Manteltarifvertrag zu erhalten.
Der Manteltarifvertrag regelt insbesondere:
Insgesamt ist mindestens ein Viertel des jeweiligen Jahreslohns der gewerblich Beschäftigten in der Druckindustrie abhängig von Regeln im Manteltarifvertrag.
Jede*r Einzelne zählt! Eine ver.di-Mitgliedschaft sichert den eigenen Tarifschutz und stärkt unsere Verhandlungsposition.
Starke Gewerkschaft – starke Tarifverträge!
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