Keine Lohnfortzahlung trotz Krankschreibung

13.12.2021


Nach einer Kündigung kann eine Krankschreibung in Zweifel gezogen werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass nicht automatisch eine Lohnfortzahlung erfolgen muss. Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma zum Monatsende gekündigt und noch am selben Tag eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit von ihrem Arzt vorgelegt. Sie soll – laut Arbeitgeber – einem Kollegen direkt am Telefon angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen.

Der Arbeitgeber verweigerte eine Lohnfortzahlung. Die Frau führte an, dass sie wegen Burnouts ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen sei und klagte vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gab ihr Recht und bestätigte ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung. Doch der Arbeitgeber hatte Erfolg mit seiner Revision vor dem Bundesarbeitsgericht. Der Senat sah den Beweiswert des gelben Scheins erschüttert, weil dieser exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Deshalb bestünden ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Das Gericht forderte von der Frau einen Beweis dafür, dass sie nicht arbeiten konnte. Dafür sollte sie den Arzt für eine Vernehmung von seiner Schweigepflicht entbinden. Dem sei die Klägerin jedoch nicht nachgekommen. 

BAG Beschluss vom 8. September 2021, 5 AZR 149/21

LAG Urteil vom 13. Oktober 2020, Az. 10 Sa619/19