Mitbestimmungsrechte zum Schutz vor Corona stärken

19.01.2021
Mitbestimmung


Ob Umsetzung der Schutzmaßnahmen, psychische Belastungen oder Tipps fürs Homeoffice: Eine digitale Fachtagung am 17. Februar 2021 klärt Interessensvertretungen auf über Mitbestimmungsrechte in Zeiten der Corona-Pandemie. Bis 5. Februar anmelden.


Zum Schutz der Beschäftigten: Eine digitale Fachtagung rückt die Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie in den Fokus. Ob Umsetzung der Schutzmaßnahmen, psychische Belastungen oder Tipps fürs Homeoffice: Ziel der Konferenz ist es, gesetzliche Interessensvertretungen über ihre Mitbestimmungsrechte zu informieren und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Dazu gehört zum Beispiel, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren und Sofortmaßnahmen zum Schutz der Belegschaft abzuleiten.

Die Arbeitsschutzregel des Bundesarbeitsministeriums konkretisiert die Pflichten des Arbeitgebers beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen erfolgt nach dem sogenannten TOP-Prinzip. Demnach haben technische Maßnahmen – wie transparente Trennwände – und organisatorische Maßnahmen – wie Kontaktreduzierungen durch Homeoffice – Vorrang vor personenbezogener Prävention der Beschäftigten, beispielsweise durch eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Tagung will Betriebsräte fit dafür machen, die Interessen der Beschäftigten mit Blick auf die Corona-Pandemie professionell zu vertreten.

Die Onlinetagung findet am 17. Februar 2021 von 10 bis 16 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenpflichtig, eine Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist möglich. Das Angebot richtet sich an alle Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen – also Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,  Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

Weitere Infos gibt es hier: LINK