Azubis erhalten zwischen 620 und 1.580 Euro pro Monat

08.10.2023
Ausbildungsvergütungen

Je nach Region und Branche gibt es große Unterschiede bei per Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen. Am wenigsten erhalten die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr unter anderem im Friseurhandwerk und der ostdeutschen Floristik, für die nur die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro pro Monat gilt, wie eine Auswertung des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Am besten bezahlt wird aktuell im ersten Ausbildungsjahr für die Pflegeberufe im öffentlichen Dienst mit 1.231 Euro für die Länder und 1.231 Euro für Bund und Kommunen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Vergütung jedoch deutlich niedriger ausfallen.

Das meiste Geld erhalten Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr im westdeutschen Bauhauptgewerbe mit 1.580 Euro. „In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. „Die Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung des Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden kann.“ Den größten Zuwachs verzeichnete das Backhandwerk, wo die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr um 26,5 Prozent angehoben wurde. Erhöhungen um 20 Prozent und mehr gab es außerdem im bayerischen Gastgewerbe, der westdeutschen Floristik und der Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen. Über 10 Prozent stiegen die Ausbildungsvergütungen im sächsischen Gastgewerbe, in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und im privaten Bankgewerbe.

„Trotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsvergütung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig“, erläutert Schulten. Hinzu kämen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsverfügung haben. „Um die Attraktivität bestimmter Ausbildungsberufe zu höhen, ist deshalb eine Stärkung der Tarifbindung dringend geboten.“

Link zur Auswertung beim WSI-Archiv