Der Manteltarifvertrag in der Druckindustrie endet am 30. April 2022. Wird für die Zeit ab 01. Mai 2022 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart gelten die bisherigen Regeln für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind, weiterhin – sie genießen Tarifschutz!
Bestandteil der letzten Tarifeinigung im Mai 2019 war die Verpflichtung zu Verhandlungen über den Manteltarifvertrag. Die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite blieben allerdings ohne Ergebnis.
Bisher hat der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) noch keine konkreten Forderungen beschlossen. Er kritisiert allerdings „die andauernde Blockade einer Reform des Manteltarifvertrages durch die Gewerkschaft“.
Was die Druckarbeitgeber sich unter einer Reform vorstellen, haben sie in vergangenen Verhandlungen deutlich gemacht:
Alle Vorstellungen des bvdm laufen am Ende auf eins hinaus: Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen in den Druckereibetrieben.
Das dürfen und werden wir uns nicht gefallen lassen: Gemeinsam werden wir dafür kämpfen, den Manteltarifvertrag zu erhalten.
Jede*r Einzelne zählt!
Eine ver.di-Mitgliedschaft sichert den Tarifschutz und stärkt unsere Verhandlungsposition.
Starke Gewerkschaft – starke Tarifverträge!
Jetzt die Tarifforderungen unterstützen und Mitglied werden!
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Nach § 4 Abs. 5 TVG wirkt ein Tarifvertrag nach Auslaufen nach.
Nachwirkung bedeutet, dass die Leistungen eines Tarifvertrages unmittelbar für Gewerkschaftsmitglieder weitergelten (Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge, Urlaubsgeld, Jahresleistung etc.).
Die für Ende August 2021 geplanten Verhandlungen zum Manteltarifvertrag wurden vom Bundesverband Druck und Medien abgesagt, nachdem die ver.di-Tarifkommission dessen Forderungen nach weitreichenden Öffnungsklauseln zurückgewiesen hatte.