Angst vor Arbeitslosigkeit, Sorge vor der Zukunft : Neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt auf, wie sehr Kurzarbeit die Menschen belastet. Fast die Hälfte leidet unter der finanziellen Situation. In Betrieben mit Betriebsrat stehen die Chancen besser, dass die größte Not gelindert wird.
Kurzarbeit geht mit großen Belastungen einher: Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stifung zeigt auf, dass rund die Hälfte der Betroffenen deutliche finanzielle Einschränkungen verzeichnet und unter Existenzängsten leidet. In der Corona-Pandemie habe Kurzarbeit ganze Branchen stabilisiert und rechnerisch mindestens eine Million Arbeitsplätze durch die Krise gerettet, heben die Wissenschaftler hervor. Doch für die Betroffenen ist es eine harte Zeit.
In der Umfrage bewerteten 48 Prozent ihre finanzielle Situation als stark belastend, das sind etwa viermal so viel wie unter ihre Kolleg*innen ohne Kurzarbeit. Die Forscher rechnen damit, dass sich die sozialen Probleme im Laufe der Zeit verschärfen, „da finanzielle Rücklagen vielfach bereits aufgebraucht sind und bei immer mehr Personen weiter schrumpfen werden.“ Die finanziellen Probleme spiegeln sich bei über der Hälfte der Betroffenen in Existenzängsten wieder. Als wesentlichen Grund für die Sorgen äußerten 44 Prozent die Furcht, doch noch arbeitslos zu werden.
Bei der Umfrage im November 2020 gaben rund acht Prozent der Befragten an, in Kurzarbeit zu sein. Hochgerechnet auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland wären das 2,5 Millionen Menschen. Durch den „Lockdown light“ besonders stark betroffen waren Beschäftigte im Gastgewerbe mit einer Kurzarbeitsquote von rund 50 Prozent. Das trug dazu bei, dass Frauen mit 9 Prozent etwas häufiger von Kurzarbeit betroffen waren als Männer mit 7,6 Prozent.
Das Kurzarbeitergeld liegt bei 60 Prozent des Nettoentgelts bzw. 67 Prozent für Haushalte mit Kindern, wird bei längerem Bezug erhöht. Etwa 42 Prozent der befragten Kurzarbeiteten erhielten im November eine Aufstockung. Eine große Rolle spielten dabei tarifliche und betriebliche Vereinbarungen, wie aus der Studie hervorgeht. „Gute Chancen auf relativ geringe Einkommensverluste haben Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in Betrieben mit Betriebsrat oder Tarifbindung“, betonen die Wissenschaftler. So erhielten von den Kolleg*innen in Kurzarbeit in Betrieben mit Tarifvertrag knapp 53 Prozent eine Aufstockung, während es ohne Tarifvertrag lediglich knapp 29 Prozent waren. Noch größer war der Vorsprung in Betrieben mit Betriebsrat (rund 66 Prozent mit Aufstockung) gegenüber solchen ohne betriebliche Mitbestimmung.