Der Manteltarifvertrag in der Druckindustrie ist am 31. Oktober 2024 geendet. Seit dem 01. November 2024 gelten die bisherigen Regeln in Nachwirkung für alle, die bereits ver.di-Mitglied sind, weiterhin - sie genießen Tarifschutz!
Dieser nachwirkende Tarifschutz gilt allerdings nur so lange, bis eine neue Vereinbarung abgeschlossen wird. Das kann z.B. auch ein veränderter Arbeitsvertrag sein.
Wer von seinem Arbeitgeber mit einem Änderungsvertrag, einer Änderungskündigung oder sonstigen Vertragsänderungen konfrontiert wird, sollte nicht auf seine bisherigen Vertragsbestandteile verzichten. Es ist unverzichtbar genau hinzuschauen und die vorge-legte Änderung rechtlich prüfen zu lassen – auch wenn sie auf den ersten Blick positiv wirken mag.
Denn: Wer unterschreibt, akzeptiert neue, häufig schlechtere Bedingungen. Dann ist z.B. eine Klage vor dem Arbeitsgericht nicht mehr aussichtsreich.