Die Unfallversicherung für das Arbeiten im Homeoffice wird gestärkt: Wer zu Hause oder mobil von unterwegs arbeitet erhält fortan den gleichen Schutz wie Beschäftigte im Büro. Bisher beschränkte sich der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice auf die sogenannten Betriebswege, sprich: den Weg zum Drucker oder den Aktenschrank im Nebenzimmer. Künftig gilt die gleiche Regelung wie bei der Arbeit im Betrieb. Damit sind auch Wege im eigenen Haushalt abgedeckt, um sich etwas zu Essen oder zu Trinken zu holen oder zur Toilette zu gehen. Außerdem besteht der Schutz künftig auch, wenn Beschäftigte im Homeoffice ihre Kinder zur Kita bringen oder abholen. Die DGB-Gewerkschaften forderten schon lange eine Gleichbehandlung. Egal, ob im Betrieb, im Homeoffice oder mobil von unterwegs gearbeitet wird.