Als Antwort auf die anhaltend hohe Inflation bieten die Arbeitgeber in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (PPKV) neben einer Steigerung der Löhne und Gehälter ab 1. Oktober 2023 in Höhe von 4,1 Prozent eine Inflationsausgleichsprämie an.
Abgesehen von nicht näher definierten Härtefällen sollen 2.000 EUR für 2023, weitere 1.000 EUR in 2024 gezahlt werden. Insgesamt 3.000 EUR - steuer- und abgabenfrei - also „bar auf die Hand“. Das klingt auf den ersten Blick erstmal gut. Aber Vorsicht! Was heißt das konkret? 3.000 EUR sind viel Geld, erst recht, wenn hohe Rechnungen oder Nachzahlungen ins Haus stehen. Doch sobald die Rechnungen bezahlt sind, ist das Geld weg. Und in der Lohntabelle steht noch der gleiche Stundenlohn wie vorher. Mehr noch: Die Inflationsausgleichsprämie wirkt sich nicht auf die Höhe von Jahresleistung, Urlaubsgeld oder Zuschlägen für Nacht- und Wochenendschichten aus! Mittel- und langfristig gesehen bleibt von den 3.000 EUR deutlich weniger als es den Anschein hat.
Auch deshalb fordert ver.di für die Beschäftigten in der Papierverarbeitung eine dauerhaft wirksame Entgelterhöhung von 10,5 Prozent! Für die zweite Verhandlungsrunde am 16. Februar 2023 muss die Arbeitgeberseite deutlich nachlegen! Übrigens: Wenn der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) behauptet, es läge an der Gewerkschaft, das Angebot anzunehmen und damit die Beschäftigten zu entlasten, blendet er etwas Entscheidendes aus:
Der Gesetzgeber hat es nicht zur Bedingung gemacht, die Inflationsausgleichsprämie in einem Tarifvertrag zu vereinbaren. Wenn die Arbeitgeber wollen, können sie die 3.000 EUR jederzeit an die Kolleginnen und Kollegen auszahlen!
Eine deutliche und dauerhaft wirksame Erhöhung der Löhne und Gehälter fällt nicht vom Himmel! Das erreichen wir nur, wenn sich viele Kolleginnen und Kollegen engagieren!
Mehr Mitglieder – stärkere Gewerkschaften!
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