Stark/Springer Druckhaus Spandau

Sozialtarifvertrag: Noch keine Einigung

16.02.2014
Protest vor dem Axel-Springer-Verlag

16.02.2014 - Zwischen ver.di und der Stark Holding GmbH haben vier Verhandlungsrunden zu einem Sozialtarifvertrag stattgefunden. Dabei gab es Kompromisse zu Inhalt und Struktur, nicht aber zur Höhe der Abfindungen. Die Beschäftigten von Stark sind in der Axel-Springer-Druckerei Berlin-Spandau in der Weiterverarbeitung tätig. Ab März übernimmt die Firma Tabel den Auftrag, die Zukunft der Stark-Beschäftigten ist unsicher.
 
Grundsätzlich geht die Stark Holding GmbH nach wie vor davon aus, dass die Mitarbeiter nach dem 28.2.2014 wegen eines so genannten Betriebsübergangs bei der Firma arbeiten werden, die von Axel Springer den Werkvertrag bekommen hat. Die beim Betriebsübergang gesetzlich vorgeschriebene, schriftliche Information sollen die Mitarbeiter in den nächsten Tagen erhalten.
Falls dieser Betriebsübergang von der neuen Firma nicht akzeptiert wird, hätte dies zur Folge, dass Mitarbeiter, die weiter arbeiten wollen, einen Weiterbeschäftigungsanspruch gegen die neue Firma vor Gericht einklagen müssen. Deswegen ist es nach Ansicht von ver.di sehr wahrscheinlich, dass viele Mitarbeiter dem Betriebsübergang widersprechen werden. Das hätte dann aller Wahrscheinlichkeit nach zur Folge, dass sie von der Stark Holding GmbH gekündigt würden.
 
Für diesen Kündigungsfall soll der Sozialtarifvertrag eine Abfindungsregelung treffen. ver.di hat zu diesem Zweck die ursprüngliche Forderung um ein Drittel reduziert. Auch die Arbeitgeberseite hat ein Angebot vorgelegt. Forderung und Angebot liegen jedoch so weit auseinander, dass eine Einigung bislang nicht möglich war. Gestern wurden deshalb die Verhandlungen ohne neue Terminvereinbarung vertagt.
 
ver.di betont in diesem Zusammenhang, dass die Notwendigkeit, einen Sozialtarifvertrag zu verhandeln entstanden ist, weil Axel Springer den Werkvertrag an eine andere Firma vergeben hat. ver.di erwartet deshalb vom Axel Springer Konzern, dass dieser seine soziale Verantwortung wahr nimmt und darauf hinwirkt, dass die Stark Holding GmbH ein verbessertes, einigungsfähiges Angebot vorlegt. Stark-Mitarbeiter haben über viele Jahre hinweg niedrige Armutslöhne in Kauf nehmen müssen. Axel Springer hatte dadurch niedrigere Produktionskosten und höhere Gewinne. Deshalb haben Stark-Mitarbeiter, die infolge der Unternehmensentscheidung von Axel Springer ihren Arbeitsplatz verlieren, den berechtigten Anspruch, bei der Berechnung von Abfindungen nicht schlechter gestellt zu werden als Mitarbeiter, die im Axel Springer Konzern ihren Arbeitsplatz verloren haben.