ver.di-Info
In intensiven Verhandlungen haben ver.di und der Betriebsrat eine Einigung mit der OZ-Geschäftsleitung über einen Interessenausgleich sowie einen Sozialtarifvertrag/Sozialplan erreicht.
17.01.2023 - Der Druck, mit dem Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen die Forderung nach sozialverträglichen Lösungen bei der geplanten Schließung von Druckerei, Anzeigensatz und Digitaler Bildbearbeitung bei der Ostsee-Zeitung unterstützt haben, hat sich ausgezahlt. Auf Basis der am 10. Januar ausgehandelten Eckpunkte, denen die ver.di-Mitglieder in einer Versammlung am 13. Januar zugestimmt hatten, ist am 17. Januar ein Ergebnis erzielt worden.
Dabei konnten das Niveau bisheriger Regelungen trotz der erschwerten wirtschaftlichen Umstände, die die Geschäftsleitung immer wieder geltend machte, gehalten werden. Es gelang sogar, die Konditionen für die Kolleginnen und Kollegen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, zu verbessern.
ver.di, Betriebsrat und Geschäftsleitung verständigten sich darauf, den Kompromiss in Form eines kombinierten Sozialtarifs/Sozialplanes zu fixieren.
Das sind die wesentlichen Eckpunkte:
Zusätzliche Prämie
Neben einem erhöhten Sockelbetrag für die Abfindung ist eine zusätzliche Prämie von 1,5 Monatsgehältern vorgesehen für alle, die sich bis Mitte Februar entscheiden, ob sie einen Aufhebungsvertrag abschließen, in eine Transfergesellschaft wechseln oder das Angebot eines Altersteilzeitvertrages annehmen.
Der Kreis von Kolleginnen und Kollegen, die – wenngleich mit Abschlägen – vorzeitig in den Ruhestand gehen können, wurde erweitert. Die Minderung der Rente wird entsprechend bereits in der Vergangenheit praktizierter Regelungen zumindest teilweise ausgeglichen.
Transfergesellschaft ab Mai
Die Vorbereitungen für die Einrichtung einer Transfergesellschaft, die jede(r) Betroffene freiwillig in Anspruch nehmen kann, beginnen umgehend. Noch in dieser Woche erfolgt eine Beratung mit der Agentur für Arbeit.
In der kommenden Woche wird sich die Transfergesellschaft persönlich bei allen in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorstellen und ihnen im Detail erläutern, wie eine Unterstützung bei der beruflichen Um- oder Neuorientierung in der Praxis aussieht.
Langjährige Mitarbeitende können die Transfergesellschaft ab voraussichtlich 1. Mai für maximal ein Jahr in Anspruch nehmen; Betroffene mit einer Kündigungsfrist von weniger als drei Monaten, haben die Option für bis zu sechs Monate.
Nachdem sich die Verhandlungspartner in den offenen Fragen grundsätzlich geeinigt haben, geht es an die Ausformulierung der Ergebnisse mit Hilfe der Anwälte beider Seiten. Noch zu klärende Punkte sollen bis 24. Januar abgestimmt werden. Dann soll die Unterzeichnung erfolgen.
Beratungsangebot
Angesichts der kurzen Zeitspanne für eine Entscheidung stehen ver.di und Betriebsrat jederzeit für individuelle Beratungen zur Verfügung. Gewerkschaftsmitglieder können sich zudem kurzfristig an den ver.di-Rechtsschutz wenden.
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