Recht von Frauen auf gleichen Lohn gestärkt

30.03.2021


Verdient eine Frau weniger als Männer in vergleichbarer Position, liegt der Verdacht auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nah. In einem Grundsatzurteil macht das Bundesarbeitsgericht klar, dass sie dafür keinen Beweis erbringen muss.

Lange ist bekannt, dass Frauen für ihre Arbeit häufig weniger Geld verdienen als Männer. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht die Chancen auf gleiche Bezahlung deutlich verbessert. Mit einem aktuellen Urteil sorgt das Bundesarbeitsgericht dafür, dass die Beweislast umgekehrt wird: Verdienst eine Frau weniger als das mittlere Einkommen ihrer männlichen Kollegen, liegt der Verdacht auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nah. Der Arbeitgeber kann den Vorwurf entkräften, muss dafür allerdings nachweisen, warum keine Diskriminierung vorliegt.

Vielfach kann eine gleiche Bezahlung schon deshalb nicht eingefordert werden, weil die Gehälter gar nicht bekannt sind. Deshalb gilt seit 2018 das Entgelttransparenzgesetz: In Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben Frauen einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie viel Männer bei vergleichbarer Tätigkeit verdienen. Und umgekehrt. Viel bewegt hat das Gesetz bislang allerdings nicht. Es wird zu wenig genutzt und vor allem: Das Wissen um die ungleiche Bezahlung bedeutet noch nicht, dass sich etwas ändert.

Im konkreten Fall hatte eine Abteilungsleiterin aus Niedersachsen vermutet, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Der Arbeitgeber erteilte die gewünschte Auskunft, derzufolge ihre Kollegen tatsächlich sowohl beim Grundgehalt als auch bei der Zulage deutlich besser dastanden. Die Frau verlangte eine Nachzahlung der Differenz, doch ihr Arbeitgeber weigerte sich und führte andere Gründe für die ungleiche Bezahlung an. Bisher mussten die Betroffenen selber Beweise dafür vorlegen, dass sie wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt geändert: Künftig reicht eine ungleiche Bezahlung dafür als Vermutung aus. Sind die Arbeitgeber anderer Meinung, müssen sie das Gegenteil beweisen.

Nach Auffassung von ver.di muss es auch in kleineren Unternehmen ein Recht auf Transparenz bei der Bezahlung geben. Zudem müssten auch die Gewerkschaften das Recht bekommen, im Interesse ihrer Mitglieder auf Entgeltgleichheit zu klagen. Außerdem gilt es, die strukturellen Ursachen der Diskriminierung abzubauen. So reduzieren weiterhin vor allem Mütter ihre Erwerbsarbeit, außerdem werden viele vorwiegend von Frauen ausgeübte Berufe noch immer schlechte bezahlt.

Az. 8 AZR 488/19

Bundesarbeitsgericht vom 21.01.2021