Druckindustrie: Es gibt viel zu verlieren!

21.09.2021


Einzelne Beschäftigte sind gegenüber den Arbeitgebern prinzipiell unterlegen. Wer auf einen Arbeitsplatz angewiesen ist, hat allein wenig Spielraum beim Aushandeln seines Arbeitsvertrages. Deshalb gibt es Gesetze, die Beschäftigte vor übermäßiger Ausbeutung schützen sollen. Weil aber diese Gesetze überhaupt nicht ausreichend sind, haben sich Gewerkschaftsmitglieder immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt. Die Ergebnisse dieser erfolgreichen Arbeitskämpfe sind in den Tarifverträgen festgehalten.
Die nächste Tarifrunde steht bevor und auch diesmal wird es neben mehr Geld auch um die Regelungen im Manteltarifvertrag gehen. Zur Erinnerung: Bestandteil der letzten Tarifeinigung im Mai 2019 war die Verpflichtung zu Verhandlungen über den Manteltarifvertrag. Die Verhandlungen mit dem bvdm blieben bisher ohne Ergebnis.

Der Manteltarifvertrag endet am 30. April 2022.
Wird für die Zeit ab 1. Mai 2022 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart, gelten die bisherigen Regelungen für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind weiterhin – sie genießen Tarifschutz.

Für alle anderen gelten im Zweifel nur noch die gesetzlichen Regelungen. Und die sind deutlich schlechter, wie folgende Beispiele zeigen:

 
Vergleich MTV Gesetz

 

Insgesamt ist mindestens ein Viertel des Jahreslohns eines gewerblichen Arbeitnehmers in der Druckindustrie abhängig von den Regelungen im Manteltarifvertrag.

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sie werden von den Gewerkschaftsmitgliedern erkämpft.
Dabei gilt die einfache Formel: Mehr Mitglieder + mehr Engagement = mehr Erfolg + bessere Regelungen.

Gute Regelungen im Manteltarifvertrag der Druckindustrie kann es nur dann weiterhin geben, wenn wir gemeinsam aktiv werden für deren Erhalt!

Mitglied werden: mitgliedwerden.verdi.de

 

 

 

Hintergrundinformation:

Der bvdm hat­te den Man­tel­ta­rif­ver­trag in der Druck­in­dus­trie im Früh­jahr 2018 zum 30. Sep­tem­ber 2018 ge­kün­dig­t. ­Mit dem Ta­ri­fab­schluss am 3. Mai 2019 ist der MTV bis 30. April 2021 wie­der un­ver­än­dert in Kraft ge­setzt wor­den. ­Mit dem Ta­ri­fab­schluss vom 18. Mai 2020 wur­de der MTV um ein Jahr bis zum 30. April 2022 ver­län­ger­t. Die­se Ta­ri­fab­schlüs­se bein­hal­ten, dass wäh­rend der Lauf­zeit er­geb­ni­sof­fen Ver­hand­lun­gen zum Man­tel­ta­rif­ver­trag zwi­schen ver­.­di und dem bvdm ge­führt wer­den. ­Für den Fall, dass es zu kei­ner Ver­stän­di­gung über ei­ne Neu­re­ge­lung kom­men soll­te, ist die Nach­wir­kung des MTV für ver­.­di-Mit­glie­der ab dem 1. Mai 2022 auf­ je­den Fall si­cher­ge­stell­t.