Einzelne Beschäftigte sind gegenüber den Arbeitgebern prinzipiell unterlegen. Wer auf einen Arbeitsplatz angewiesen ist, hat allein wenig Spielraum beim Aushandeln seines Arbeitsvertrages. Deshalb gibt es Gesetze, die Beschäftigte vor übermäßiger Ausbeutung schützen sollen. Weil aber diese Gesetze überhaupt nicht ausreichend sind, haben sich Gewerkschaftsmitglieder immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt. Die Ergebnisse dieser erfolgreichen Arbeitskämpfe sind in den Tarifverträgen festgehalten.
Die nächste Tarifrunde steht bevor und auch diesmal wird es neben mehr Geld auch um die Regelungen im Manteltarifvertrag gehen. Zur Erinnerung: Bestandteil der letzten Tarifeinigung im Mai 2019 war die Verpflichtung zu Verhandlungen über den Manteltarifvertrag. Die Verhandlungen mit dem bvdm blieben bisher ohne Ergebnis.
Der Manteltarifvertrag endet am 30. April 2022.
Wird für die Zeit ab 1. Mai 2022 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart, gelten die bisherigen Regelungen für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind weiterhin – sie genießen Tarifschutz.
Für alle anderen gelten im Zweifel nur noch die gesetzlichen Regelungen. Und die sind deutlich schlechter, wie folgende Beispiele zeigen:
Insgesamt ist mindestens ein Viertel des Jahreslohns eines gewerblichen Arbeitnehmers in der Druckindustrie abhängig von den Regelungen im Manteltarifvertrag.
Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sie werden von den Gewerkschaftsmitgliedern erkämpft.
Dabei gilt die einfache Formel: Mehr Mitglieder + mehr Engagement = mehr Erfolg + bessere Regelungen.
Gute Regelungen im Manteltarifvertrag der Druckindustrie kann es nur dann weiterhin geben, wenn wir gemeinsam aktiv werden für deren Erhalt!
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Der bvdm hatte den Manteltarifvertrag in der Druckindustrie im Frühjahr 2018 zum 30. September 2018 gekündigt. Mit dem Tarifabschluss am 3. Mai 2019 ist der MTV bis 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Diese Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden. Für den Fall, dass es zu keiner Verständigung über eine Neuregelung kommen sollte, ist die Nachwirkung des MTV für ver.di-Mitglieder ab dem 1. Mai 2022 auf jeden Fall sichergestellt.